@Moleskine , ich habe gerade noch mal in den AGB von WU nachgesehen. Der Name des Absenders muss dem Geldempfänger bekannt sein.
Hier der Auszug aus den AGB:
Zitat Um den Geldbetrag in bar ausgezahlt zu bekommen, muss jeder Empfänger einen hinreichenden Nachweis über seine Identität und alle von Western Union geforderten Angaben über den Geldtransfer, insbesondere den Namen des Auftraggebers, das Herkunftsland, den Namen des Empfängers, den ungefähren Betrag und alle anderen Bedingungen und Voraussetzungen, die am Standort des Western Union Vertriebspartners für die Auszahlung von Geldbeträgen zwingend erforderlich sind, z.B. die MTCN (Money Transfer Control Number), vorlegen.